Impressum, AGB, Widerruf & Datenschutzerklärung
Vier Rechtstext-Generatoren für Ihre Website an einem Ort: Impressum nach § 5 DDG, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlineshops, Widerrufsbelehrung nach dem amtlichen Muster der Anlage 1 EGBGB und Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.
Angaben eintragen
Rechtsform wählen — Beschriftungen und Pflichtblöcke passen sich automatisch an. Optionale Blöcke per Haken dazuschalten.
Frühere Eingaben wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Über dieses Werkzeug
Erstellt ein vollständiges Impressum nach § 5 Digitale-Dienste- Gesetz (DDG, ehem. § 5 TMG) für Website oder Online-Shop. Rechtsform wählen — Pflichtfelder und Formulierungen (Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter) passen sich an. Zusätzlich optional abrufbar: Handels-/Vereinsregister, USt-IdNr., Wirtschafts- Identifikationsnummer, Aufsichtsbehörde, Berufsangaben für freie Berufe, Kapitalangaben für Kapitalgesellschaften, redaktionell Verantwortliche/-r nach § 18 Abs. 2 MStV sowie ein Streitschlichtungs-Hinweis. Alles läuft ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Generator nicht abdeckt
5 Hinweise zum rechtlichen Rahmen dieses Textes
- Kein Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) — diese wurde am 20.07.2025 mit Aufhebung der zugrundeliegenden EU-Verordnung eingestellt. Ältere Impressen mit OS-Link sollten diesen jetzt aktiv entfernen.
- Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird bundesweit gestaffelt vergeben und ist noch nicht bei jedem Betrieb angekommen — das Feld bleibt bewusst optional.
- Dieser Generator ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei oder IHK/HWK — insbesondere bei Sonderfällen (ausländischer Sitz, mehrere Vertretungsberechtigte mit Einzel-/Gesamtvertretung, Konzernstrukturen).
- Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung sind separate Pflichttexte — siehe die eigenständigen Generatoren dafür.
- Die Angaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet, es findet keine Speicherung oder Übertragung auf einen Server statt.
Alle Angaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Ist ein Impressum auch für private Websites Pflicht?
Nach § 5 DDG (ehemals § 5 TMG) sind geschäftsmäßige Angebote impressumspflichtig — das umfasst auch nicht-kommerzielle Websites mit Werbung, Spendenaufrufen oder regelmäßiger, dauerhafter Ausrichtung an die Öffentlichkeit. Rein private, familiäre Seiten ohne geschäftsmäßigen Charakter sind ausgenommen.
Muss ich noch auf die OS-Plattform verlinken?
Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20.07.2025 mit Aufhebung der zugrundeliegenden Verordnung eingestellt. Ältere Impressen mit OS-Link sollten diesen jetzt aktiv entfernen — der Generator nimmt ihn von vornherein nicht mehr auf.
Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer und muss ich sie angeben?
Die W-IdNr. wird seit November 2024 bundesweit gestaffelt an Unternehmen vergeben und ist noch nicht bei jedem Betrieb angekommen. Das Feld ist im Generator bewusst optional — sobald zugeteilt, kann sie ergänzt werden.
Erstellt der Generator auch die Datenschutzerklärung oder AGB?
Nein. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung sind eigenständige Pflichttexte mit jeweils eigenen gesetzlichen Anforderungen — nutzen Sie dafür die separaten Generatoren.
Werden meine Angaben irgendwo gespeichert?
Nein. Alle Angaben und die PDF-Erstellung laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es wird nichts an einen Server übertragen.
Angaben eintragen
Klauseln, die nach §§ 308/309 BGB stets unwirksam wären (z. B. Gerichtsstand gegenüber Verbrauchern, verkürzte Gewährleistung bei Neuware an Verbraucher), werden automatisch weggelassen oder gesperrt.
Frühere AGB-Entwürfe wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Über dieses Werkzeug
Erstellt Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlineshops und Dienstleister — Geltungsbereich, Vertragsschluss, Zahlung, Lieferung, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung, Rechtswahl/Gerichtsstand und Streitschlichtung. Verbotene Klauseln nach §§ 308, 309 BGB werden nicht angeboten; die Gerichtsstandsklausel erscheint nur bei Zielgruppe Unternehmer (§ 38 ZPO). Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Generator nicht abdeckt
5 Punkte zur Genauigkeit dieser AGB
- Branchenspezifische Besonderheiten (z. B. Reisevertragsrecht, Finanzdienstleistungen, Maklerrecht) sind nicht abgedeckt — hierfür sind spezialisierte Klauseln nötig.
- Die Widerrufsbelehrung selbst wird hier nicht erzeugt — nutzen Sie dafür den gesonderten Widerrufsbelehrung-Generator; diese AGB verweisen nur darauf.
- Die Haftungsklausel folgt der gängigen, an § 309 Nr. 7 BGB und der Rechtsprechung zu Kardinalpflichten orientierten Formulierung — eine Prüfung im Einzelfall ersetzt sie nicht.
- Bei AGB gegenüber Unternehmern (B2B) gelten weitergehende Gestaltungsspielräume (§ 310 Abs. 1 BGB), die dieser Generator bewusst nicht ausreizt, um auf der sicheren Seite zu bleiben.
- Dieser Generator ersetzt keine Rechtsberatung — bei Unsicherheit empfiehlt sich die Prüfung durch eine auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei.
Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Sind diese AGB rechtsverbindlich, sobald ich sie einbinde?
Die AGB sind ein Textentwurf, der bei Verwendung Vertragsbestandteil wird, sofern Sie sie dem Kunden vor Vertragsschluss wirksam einbeziehen (z. B. Checkbox oder deutlicher Hinweis im Bestellprozess). Der Generator vermeidet nach §§ 308/309 BGB verbotene Klauseln, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Warum unterscheiden sich die AGB für B2C und B2B?
Gegenüber Verbrauchern gelten strengere Grenzen (z. B. zwingend 2 Jahre Gewährleistung, kein Gerichtsstand). Gegenüber Unternehmern sind weitergehende Klauseln zulässig, etwa eine verkürzte Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr oder eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO.
Erzeugt der Generator auch die Widerrufsbelehrung?
Nein. Diese AGB verweisen bei B2C-Fernabsatzverträgen nur auf eine gesonderte Widerrufsbelehrung — nutzen Sie dafür den separaten Widerrufsbelehrung-Generator, der das amtliche Muster nach Anlage 1 EGBGB erzeugt.
Deckt der Generator branchenspezifische Besonderheiten ab?
Nein. Reisevertragsrecht, Finanzdienstleistungen oder Maklerrecht sind nicht abgedeckt — hierfür sind spezialisierte Klauseln nötig, die dieser Generator nicht anbietet.
Werden meine Eingaben irgendwo gespeichert?
Nein. Alle Angaben und die PDF-Erstellung laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es wird nichts an einen Server übertragen.
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Das amtliche Muster wird unverändert übernommen (Gesetzlichkeitsfiktion, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) — nur die Textbausteine, die zu Ihrer Vertragsart passen, werden automatisch kombiniert.
Frühere Belehrungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Über dieses Werkzeug
Erstellt die Widerrufsbelehrung nach dem amtlichen Muster der Anlage 1 EGBGB (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) — die Textbausteine werden je nach Vertragsart unverändert kombiniert, damit die gesetzliche Gesetzlichkeitsfiktion erhalten bleibt. Inklusive Widerrufsbutton-Hinweis nach § 356a BGB und optional dem Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 EGBGB) als zweite Seite. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Generator nicht abdeckt
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Belehrung
- Verträge über Finanzdienstleistungen sind ausgenommen — für diese wurde das frühere amtliche Muster (vormals Anlagen 3–3b EGBGB) ersatzlos gestrichen; Anbieter müssen die Belehrung eigenständig und rechtlich geprüft formulieren.
- Die Widerrufsbutton-Pflicht nach § 356a BGB gilt nur für online geschlossene Fernabsatzverträge — bei telefonisch, per Fax oder per Bestellkarte geschlossenen Verträgen entfällt sie.
- Jede eigene sprachliche Änderung am Mustertext kann die Gesetzlichkeitsfiktion entfallen lassen — nur inhaltsgleiche, rein optische Anpassungen (Einrückung, Zentrierung) gelten nach der Rechtsprechung als unschädlich.
- Der Ausschlusskatalog nach § 312g Abs. 2 BGB wird als Auswahl angeboten, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung im Einzelfall, ob der jeweilige Ausschlussgrund tatsächlich zutrifft.
- Dieser Generator ersetzt keine Rechtsberatung — bei Unsicherheit empfiehlt sich die Prüfung durch eine auf Wettbewerbs- bzw. Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei.
Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Ist das erzeugte Muster rechtlich verbindlich?
Ja, sofern es unverändert nach dem amtlichen Muster der Anlage 1 EGBGB verwendet wird (Gesetzlichkeitsfiktion, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB). Nur inhaltsgleiche, rein optische Anpassungen wie Einrückung oder Zentrierung gelten nach der Rechtsprechung als unschädlich.
Wann brauche ich den Widerrufsbutton-Hinweis nach § 356a BGB?
Nur bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen — bei telefonisch, per Fax oder per Bestellkarte geschlossenen Verträgen entfällt die Pflicht. Fehlt die Widerrufsfunktion trotz Pflicht, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate plus 14 Tage.
Deckt der Generator alle Vertragsarten ab?
Nein. Verträge über Finanzdienstleistungen sind ausgenommen — das frühere amtliche Muster dafür (vormals Anlagen 3–3b EGBGB) wurde ersatzlos gestrichen, hierfür ist eine eigenständige, rechtlich geprüfte Belehrung nötig.
Was ist der Ausschlusskatalog nach § 312g Abs. 2 BGB?
Eine gesetzliche Liste von 13 Fällen, in denen kein Widerrufsrecht besteht — z.B. individuell angefertigte Ware oder entsiegelte Hygieneartikel. Der Generator bietet die Liste als Auswahl an, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Werden meine Angaben irgendwo gespeichert?
Nein. Alle Eingaben und Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es wird nichts an einen Server übertragen.
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§ 1-3 (Verantwortlicher, Betroffenenrechte, Server-Logfiles) sind immer Teil der Erklärung. Darunter je Verarbeitungsvorgang einen Haken setzen — nur aktivierte Bausteine erscheinen im Text.
Frühere Erklärungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Über dieses Werkzeug
Erstellt eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO aus fest verankerten Pflichtblöcken (Verantwortlicher, Betroffenenrechte, Server-Logfiles) sowie 9 unabhängigen An/Aus-Bausteinen für optionale Verarbeitungsvorgänge — jeder Baustein nennt die passende Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Generator nicht abdeckt
6 Punkte zur Genauigkeit dieser Erklärung
- Das frühere TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) wurde am 14.05.2024 in TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) umbenannt — § 25 TDDDG regelt die Cookie-Einwilligung inhaltlich unverändert, bestehende Erklärungen mit "TTDSG"-Verweis sollten aktualisiert werden.
- Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen an Google/Meta u. a. in die USA) ist formal weiterhin gültig, steht aber seit einem US-Supreme-Court-Urteil vom 29.06.2026 zur Unabhängigkeit der FTC unter erheblichem rechtlichen Druck — ein neues Klageverfahren ("Schrems III") gilt als wahrscheinlich.
- Dieser Generator deckt keine Verarbeitungsvorgänge außerhalb der 9 angebotenen Bausteine ab (z. B. Videoüberwachung, Chatbots, App-Tracking) — für Sonderfälle ist eine individuelle Ergänzung nötig.
- Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Gesundheitsdaten) sind zusätzliche, hier nicht abgebildete Anforderungen zu prüfen.
- Die Auswahl der Zahlungsdienstleister/Social-Media-Anbieter ersetzt nicht die Pflicht, deren jeweils aktuelle eigene Datenschutzhinweise zu prüfen und ggf. per Auftragsverarbeitungsvertrag abzusichern.
- Dieser Generator ersetzt keine Rechtsberatung — bei Unsicherheit empfiehlt sich die Prüfung durch eine auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei oder einen Datenschutzbeauftragten.
Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Welche Bausteine muss ich aktivieren?
Nur die, die auf Ihrer Website tatsächlich zutreffen — Verantwortlicher, Betroffenenrechte und Server-Logfiles sind immer Pflicht und werden automatisch aufgenommen. Setzen Sie Häkchen nur bei Verarbeitungsvorgängen, die Sie wirklich einsetzen (z. B. Cookies, Newsletter, Webanalyse), sonst entstehen falsche Angaben.
Was ist aus dem TTDSG geworden?
Das TTDSG wurde am 14.05.2024 in TDDDG umbenannt. § 25 TDDDG regelt die Cookie-Einwilligung inhaltlich unverändert weiter — bestehende Erklärungen mit „TTDSG“-Verweis sollten aktualisiert werden, der Generator verwendet bereits die neue Bezeichnung.
Deckt der Generator alle Verarbeitungsvorgänge ab?
Nein, nur die 9 angebotenen Bausteine (Cookies, Kontaktformular, Newsletter, Webanalyse, Zahlungsdienstleister, Social-Media, externe Schriftarten, Bewerberdaten, Kundenkonto). Sonderfälle wie Videoüberwachung, Chatbots oder App-Tracking sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht abgebildet.
Ersetzt das die Prüfung der Drittanbieter-Datenschutzhinweise?
Nein. Die Auswahl von Zahlungsdienstleistern oder Social-Media-Anbietern ersetzt nicht die Pflicht, deren jeweils aktuelle eigene Datenschutzhinweise zu prüfen und ggf. per Auftragsverarbeitungsvertrag abzusichern.
Werden meine Angaben irgendwo gespeichert?
Nein. Alle Angaben und die PDF-Erstellung laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es wird nichts an einen Server übertragen.